Allgemeine Informationen zum Wahlfach II

Bis zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (M2) ist ein Wahlfach II abzuleisten. Die Leistung im Wahlfach wird benotet. Ein Wahlfach II muss von allen Studierenden belegt werden. Das Wahlfach II kann ab dem 3. Studienjahr besucht werden, sofern das Wahlfach I schon absolviert wurde.

  • Anmeldungen erfolgen ausschließlich über Ihren Fact Webservice.
  • Das Wahlfach II kann ab dem 3. Studienjahr besucht werden, sofern das Wahlfach I schon absolviert wurde.
  • Die Termine werden jeweils nur für das angegebene Studienjahr bekannt und zur Anmeldung freigegeben.
  • Die Teilnahme am Wahlfach ist lt. Studienordnung, § 13, Absatz 1 verpflichtend! Informieren Sie sich im Vorfeld, ob Sie teilnehmen können!
  • Innerhalb der Anmeldefrist ist eine selbstständige Abmeldung jederzeit möglich. Ist diese abgelaufen, ist die Anmeldung bindend und die Teilnahme verpflichtend.
  • Sofern bekannt, wird in FACT nur der erste Termin des Wahlfachs in Ihrem Stundenplan abgebildet. Sofern nicht bekannt, ist ein Dummy-Termin gesetzt (z. B. 10.10.2016 08.00-08.05h). Bindend sind die Termine im Curriculum!
  • Raumangaben sind ausschließlich im Curriculum zu finden oder bei den Lehrverantwortlichen zu erfragen.
  • Studierende, die bereits ein Wahlfach absolviert haben und ein weiteres Wahlfach absolvieren möchten oder Erasmus-Studierende sind, melden sich direkt bei Kathrin Roth. Die Einteilung erfolgt nachrangig und nur nach Maßgabe freier Plätze.
  • Der gleichzeitige Ableisten einer Famulatur und eines Wahlfachs ist nicht möglich. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an das LPA.

Aktuelles

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18.03.2024

Studienjahr 2023/2024

Die Anmeldung für die Wahlfächer II Sommersemester wird am 22.02.2024, 22 h freigeschaltet.