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Die Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter ist die Grundlage für ein erfolgreiches und zukunftsorientiertes Unternehmen. Auch die HTTG-Klinik legt großen Wert darauf, die Mitarbeiter kontinuierlich zu motivieren und weiter zu qualifizieren. Die Mitarbeiter der HTTG-Klink haben die Möglichkeit, Zuschüsse für Fort- und Weiterbildung bei der Klinikleitung zu beantragen. | |||||||||||||||||||
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Begünstigte | |||||||||||||||||||
Die folgenden Mitarbeitergruppen können einen Antrag zur Förderung stellen: | |||||||||||||||||||
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Assistenzärzte | |||||||||||||||||||
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Pflegepersonal | |||||||||||||||||||
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Kardiotechniker | |||||||||||||||||||
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Administratives Personal | |||||||||||||||||||
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Studenten | |||||||||||||||||||
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Mitarbeiter innerhalb der Probezeit können bei der finanziellen Unterstützung im Bereich Fahrtkosten, Seminarkosten und Übernachtungskosten nicht berücksichtigt werden. | |||||||||||||||||||
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Bewilligungsverfahren | |||||||||||||||||||
Die Mitarbeiter können die Erstattung der Fahrtkosten, Seminarkosten und Übernachtungskosten für Fort–und Weiterbildungsprogramme beim Klinikmanagement beantragen. Der Antrag erfolgt über ein Antragsformular, welches online beim Klinikmanagement eingereicht wird. Das Klinikmanagement prüft die eingegangenen Anträge und schlägt dem ärztlichen Direktor die Vergabe der Fördermittel vor. | |||||||||||||||||||
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Beantragung der Zuschüsse | |||||||||||||||||||
Der Antragsteller stellt einen Dienstreiseantrag und reicht diesen beim Klinikmanagement ein. Hierbei ist zu beachten, dass die Kostenübernahme (oben rechts) auf dem Dienstreiseantrag bitte freibleibt. Die Höhe Kostenübernahme und Kostenstelle wird vom Klinikmanagement ausgefüllt. Nach der Genehmigung des Dienstreiseantrag durch den jeweiligen Vorgesetzen wird der Dienstreisantrag dem Personalmanagement vorgelegt. Den vollständig genehmigten Dienstreiseantrag erhält der Antragsteller zurück und kann diesen nach Beendigung der Reise zusammen mit einen Reisekostenerstattungsantrag beim Land Niedersachsen einreichen. Den Dienstreiseantrag sowie den Antrag für die Reisekostenerstattung finden Sie im Organisationshandbuch der MHH. | |||||||||||||||||||
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Reisekosten | |||||||||||||||||||
Die Anreise zu den Veranstaltungen sollte grundsätzlich mit der DB (2.Klasse) erfolgen. | |||||||||||||||||||
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Bahn: | |||||||||||||||||||
Die Fahrtkosten mit der DB (Klasse 2) werden innerhalb Deutschlands inklusive Hin- und Rückfahrt bis zu 100€ bezuschusst. | |||||||||||||||||||
Auto: | |||||||||||||||||||
Die Erstattung der Fahrtkosten erfolgt nur im Einzelfall. Wenn mehrere Mitarbeiter sich zu einer Fahrgemeinschaft zusammenschließen, wird eine Erstattung der Fahrtkosten (0,3 €/ km) bis zu 100 € gewährt. | |||||||||||||||||||
Seminar- und Kongresskosten | |||||||||||||||||||
Die Teilnahmekosten für Seminare und Kongresse werden bis zu folgenden Beträgen übernommen: | |||||||||||||||||||
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Übernachtungskosten | |||||||||||||||||||
Die Anfahrt hat grundsätzlich am Veranstaltungstag zu erfolgen. In begründeten Fällen kann die Anreise am Vortag erfolgen, z.B. Anfahrtsweg, Veranstaltungsbeginn. Eine potentielle Förderung der Übernachtungskosten wird nach folgender Einteilung gewährt: | |||||||||||||||||||
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