Dienstvereinbarung zur Neueinstellung oder Aufstockung vorhandener Teilzeitstellen von ausgebildetem Pflegepersonal gemäß § 4 Abs. 8 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG)
abgeschlossen gemäß § 78 NPersVG
zwischen dem Präsidium der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) und dem Personalrat
Die MHH und der Personalrat der MHH schließen diese Dienstvereinbarung mit dem Ziel, das Pflegestellen förderprogramm für die Entlastung des Pflegepersonals in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen zu nutzen.
Die Vertragsparteien nach § 18 Abs. 2 Krankenhausfinanzierungsgesetz (Krankenhausträger und die Sozial leistungsträger) vereinbaren im Rahmen der Budgetverhandlungen für das Jahr 2017 einen zusätzlichen Betrag bis zur Höhe von 0,30 Prozent des Gesamtbetrags nach § 4 Abs. 3 Satz 1 KHEntgG zur Finanzierung der bei der Neueinstellung oder Aufstockung vorhandener Teilzeitstellen von ausgebildetem Pflegepersonal zu sätzlich entstehenden Personalkosten (Zusatzbetrag) gemäß § 4 Abs. 8 KHEntgG. Finanziert werden 90 Pro zent der zusätzlich entstehenden Personalkosten.
Voraussetzung für die Vereinbarung eines Zusatzbetrages im Rahmen der Vereinbarung nach § 11 KHEntgG ist der Abschluss dieser Dienstvereinbarung. Gegenstand dieser Dienstvereinbarung ist die Neueinstellung oder Aufstockung vorhandener Teilzeitstellen von Pflegepersonal mit einer Berufserlaubnis nach § 1 Abs. 1 Krankenpflegegesetz in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen.
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