Urheberrecht

Seit dem 1. März 2018 ist das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz in Kraft, das das Urheberrecht im Bereich Bildung und Wissenschaft neu regelt. Die wichtigsten Regelungen sind für Sie übersichtlich und stichpunktartig zusammengestellt:

  • Zulässigkeit der Verwendung von Bildern und Texten (was darf wie verwendet werden. Bitte beachten Sie die Sonderregelung für elektronische Werke mit Lizenzverträgen vor dem 01.03.2018.)
  • Zeitungen/Kioskzeitschriften (Einstellung in ILIAS und gedruckten Kopien nicht mehr zulässig)
  • Urheberrechtliche Vorgaben:  Zierpflicht – wie und wann