Die Studienqualitätsmittel an der MHH

Studienqualitätsmittel (SQM) sind Kompensationszahlungen des Landes für die zum Wintersemester 2014/2015 abgeschafften Studienbeiträge. Sie unterliegen einer besonderen Zweckbindung. Sie werden zur Sicherung und Verbesserung der Qualität der Lehre und der Studienbedingungen gewährt. Die Anzahl der immatrikulierten Studierenden bestimmt die Höhe der SQM.

Die Gelder werden an der MHH in Zentrale Mittel (40%) und Dezentralen Mittel (60%) aufgeteilt.

  • Die dezentralen Mittel werden auf die einzelnen Studiengänge aufgeteilt; die jeweilige Studienkommission ist zuständig.
  • Die zentralen Mittel werden für studiengangsüberergreifende Maßnahmen vom Präsidenten eingesetzt.  

Verausgabung der Mittel (dezentrale Mittel)

Das Antragsverfahren ist zweistufig:

1. Anträge über die konkrete Verwendung der Mittel werden in den Sitzungen der jeweiligen Studienkommissionen ausführlich beraten und werden als Empfehlung an die Studienqualitätskommission gegeben. Antragsberechtigt in den Studienkommissionen sind Studierendenvertreter, Lehrverantwortliche oder Abteilungen der MHH. Die Kommissionen bestehen immer zur Hälfte aus Studierendenvertretern.  

2. Die Vorschläge der Studienkommissionen werden in die Studienqualitätskommission zur Entscheidung eingebracht. Diese entscheidet letztlich über die Verausgabung der Mittel. Vorsitzender der Kommission ist Prof. Ingo Just. Antragsberechtigt für die Studienqualitätskommission sind die Studiendekane und die Studienkommissionen für Medizin, Zahnmedizin, Biochemie und Biomedizin für das jeweilige quotierte Budget.   

Studienqualitätskommission

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