Klausureinspruch (Widerspruch)

Ist der Studierende mit der Bewertung der Klausur nicht einverstanden, richtet er einen Einspruch (Widerspruch) schriftlich an den Lehr-/Prüfungsverantwortlichen. Der Einspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse erfolgen.

 

Siehe hierzu auch: Info und Vordrucke - Prüfungen - Einsicht in die Prüfungsunterlagen