Allgemeine Informationen zum Wahlfach I

Bis zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung ("Äquivalenzbescheinigung") ist ein Wahlfach I abzuleisten. Die Leistungen im Wahlfach werden benotet. Ein Wahlfach I muss von allen Studierenden belegt werden. Der Zeitpunkt ist innerhalb der ersten beiden Studienjahre frei wählbar. Empfohlen wird die Belegung im zweiten Studienjahr.

  • Anmeldungen für das jeweilige Studienjahr erfolgen ausschließlich über Ihren Fact Webservice.

  • Die Teilnahme ist nach der Anmeldung lt. Studienordnung, § 13, Absatz 1 verpflichtend, informieren Sie sich daher im Vorfeld über die angebotenen Termine, die im Einklang mit Ihrem Stundenplan stehen müssen, und die Voraussetzungen für eine Teilnahme. Anwesenheitspflichtige Veranstaltungen der regulären Module haben Vorrang. Eine Parallelbelegung ist nicht möglich.

  • Innerhalb der Anmeldefrist ist eine selbstständige Abmeldung jederzeit möglich. Ist diese abgelaufen, ist die Anmeldung bindend und die Teilnahme verpflichtend.

  • Sofern bekannt, wird in FACT nur der erste Termin des Wahlfachs in Ihrem Stundenplan abgebildet. Sofern nicht bekannt, ist ein Dummy-Termin gesetzt (z. B. 08.10.2018 08.00-08.05h). Bindend sind die Temine im Curriculum!
  • Raumangaben sind ausschließlich im Curriculum zu finden oder bei den Lehrverantwortlichen zu erfragen.
  • Sie können sich nur anmelden, sofern noch kein Wahlfach absolviert wurde. 
  • Studierende, die bereits ein Wahlfach absolviert haben und ein weiteres Wahlfach absolvieren möchten oder Erasmus-Studierende sind, melden sich direkt bei studiendekanat.wahlfach(at)mh-hannover.de. Die Einteilung erfolgt nachrangig und nur nach Maßgabe freier Plätze.

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Terminverschiebung

für das Wahlfach MSE_WP_590 Fit für Studium und Beruf. Siehe Curriculum und Fact!

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