
Im Rahmen des Zahnmedizinstudiums werden in der Klinik für Zahnärztliche Prothetik und Biomedizinische Werkstoffkunde der Medizinischen Hochschule Hannover neben den interdisziplinär organisierten Ringvorlesungen folgende Vorlesungen angeboten:
| Semester | Vorlesung |
| 7. Semester (Wintersemester) | Zahnersatzkunde I |
| Poliklinik der Zahnersatzkunde I | |
| 8. Semester (Sommersemester) | Zahnersatzkunde II |
| Poliklinik der Zahnersatzkunde II | |
| 9. Semester (Wintersemester) | Funktionelle Erkrankungen des Kausystems |
Weitere Informationen zu den Vorlesungen werden über einen Aushang in der Zahnklinik der Medizinischen Hochschule bekannt gegeben.
Parallel zu den Vorlesungen werden in der Klinik für Zahnärztliche Prothetik und Biomedizinische Werkstoffkunde der Medizinischen Hochschule Hannover zwei aufeinander aufbauende klinische Kurse der Zahnersatzkunde angeboten:
| Semester | Vorlesung |
| 8. Semester (Sommersemester) | Klinik und Poliklinik der Zahnersatzkunde I |
| 9. Semester (Wintersemester) | Klinik und Poliklinik der Zahnersatzkunde II |
Während der Kurse werden die Behandlungstechniken, die im vorklinischen Studienabschnitt am Phantom erlernt wurden, in die Behandlung am Patienten umgesetzt.
Folgendes Kursprogramm ist für die klinischen Kurse der Zahnersatzkunde insgesamt vorgesehen:
| 7 Überkronungen von Zähnen, dabei mindestens: |
| . 1 Brücke |
| . 1 Stiftaufbau |
| 8 Prothesen, davon mindestens: |
| . 3 partielle Prothesen |
| . 3 totale Prothesen |
| . 1 klammerverankerte Modellgußprothese |
| . 1 Totalrehabilitation |
| . 4 Interimsprothesen maximal |
| 8 Kleinarbeiten (Unterfütterungen, Reparaturen, u.ä.) |
| 1 klinische und instrumentelle Funktionsanalyse |
Von diesem Programm sollten folgende Behandlungen bereits im Kurs der Zahnersatzkunde I durchgeführt werden:
| 6 Kronen oder Prothesen |
| 3 Kleinarbeiten |
Die einzelnen Arbeiten werden nach einem Punktsystem bewertet. Im folgenden angegeben sind Punktzahlen, die bei regelrechter Anfertigung angerechnet werden.
| Art der Arbeit | Punkte | |
| Krone | 4 | |
| Zwischenglied | 1 | |
| Stiftaufbau | 1 | |
| obere Totalprothese | 4 | |
| untere Totalprothese | 5 | |
| Modellguß-Prothese | 3 | |
| Prothese mit gebogenen Klammern | 2 | |
| Kleinarbeit | 0,5 - 1 |
Für den Schein des Kurses Zahnersatzkunde I sollten 25 Punkte erreicht werden. Für den Schein des Kurses Zahnersatzkunde II sollten insgesamt 65 Punkte erreicht werden (die Punkte der Kurse I und II werden hierfür zusammengerechnet). Die Leistungen des Scheins I werden mit Anzahl der Arbeiten und Punktzahl auf das Gesamtprogramm angerechnet.
Voraussetzung für die Erteilung des Scheins ist sowohl das Erreichen der vorgeschriebenen Anzahl der Arbeiten als auch das Erreichen der vorgegebenen Punktzahl.