Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen: 27.11.2004
(in Kraft getreten am 01.03.2005)
28.3 Schwerpunkt Neuroradiologie
- Weiterbildungszeit: 36 Monate bei einem Weiterbildungsermächtigten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1, davon können bis zu 12 Monate in der stationären Patientenversorgung in Neurochirurgie oder Neurologie angerechnet werden. 12 Monate während der Facharztweiterbildung abgeleistet werden.
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten inden Grundlagen neurologisch-neurochirurgischer und psychiatrischer Erkrankungenden Untersuchungen des zentralen Nervensystems einschließlich der Schädelbasis und ihrer benachbarten Räume, des autonomen Nervensystems, der peripheren Nerven mittels Computertomographie und Magnetresonanztomographie
- den Untersuchungen der Liquorräume des Kopfes und Spinalkanals mit intrathekalem Kontrastmittel wie Myelographie, Zisternographie
- der Kontrastmittel-Katheter-Angiographie von hirnversorgenden und spinalen Gefäßen
Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:
- Ultraschalluntersuchungen einschließlich Doppler- / Duplex-Untersuchungen der extrakraniellen hirnversorgenden und intrakraniellen Gefäße
- neuroradiologische Untersuchungen einschließlich Computertomographie an Gehirn, Liquorräumen, Schädelbasis und Rückenmark
- diagnostische Angiographien der hirnversorgenden und spinalen Gefäße
- diagnostische, dynamische und funktionelle Magnetresonanztomographie einschließlich Spektroskopie des Gehirns, Rückenmarks und muskulo-skelettalen Systems
- interventionelle neuroradiologische Verfahren, insbesondere:
- rekanalisierende Eingriffe (Lyse, PTA, Stent)
- gefäßverschließende Eingriffe (Embolisation, Coiling)
- perkutane Therapie oder Biopsie bei Gefäßmißbildungen, Tumoren oder Schmerzzuständen
Hierzu sind nachfolgende Richtzahlen oder Weiterbildungsinhalte nachzuweisen:
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden | Richtzahl |
Ultraschalluntersuchungen einschließlich Doppler- / Duplex-Untersuchungen der extrakraniellen hirnversorgenden und intrakraniellen Gefäße | 200 |
Röntgennativdiagnostik | 400 |
diagnostische und funktionelle Computertomographie an - Gehirn und Liquorräumen - Schädelbasis und Hals - Wirbelsäule und Rückenmark - muskuloskelettales System | 500 500 500 200
|
diagnostische Angiographien der hirnversorgenden und spinalen Gefäße, davon Katheterangiographien | 400 100 |
Myelographie | 50 |
diagnostische, dynamische, funktionelle und spektroskopische Magnetresonanztomograhie einschließlich - Gehirn und Liquorräumen - Schädel und Hals - Wirbelsäule und Rückenmark - muskuloskelettales System |
500 500 500 300
|
Interventionelle neuroradiologische Verfahren, davon - rekanalisierende Eingriffe (Lyse, PTA, Stent) - gefäßverschließende Eingriffe (Embolisation, Coiling) - perkutane Therapie oder Biopsie bei Gefäßmißbildungen, Tumoren oder Schmerzzuständen | 25 10 10
|
1 Jahr im Schwerpunkt Neuroradiologie des Gebietes Diagnostische Radiologie
werden anerkannt auf die Weiterbildungzeit für die Fachgebiete:
| Neurochirurgie |
| Neurologie |
| Neuropathologie |
| Nuklearmedizin |
| Strahlentherapie |
Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Neuroradiologie
www.uni-duesseldorf.de/WWW/AWMF