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Weiterbildungsordnung

Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen: 27.11.2004

(in Kraft getreten am 01.03.2005)

28.3 Schwerpunkt Neuroradiologie

  • Weiterbildungszeit: 36 Monate bei einem Weiterbildungsermächtigten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1, davon können bis zu 12 Monate in der stationären Patientenversorgung in Neurochirurgie oder Neurologie angerechnet werden. 12 Monate während der Facharztweiterbildung abgeleistet werden.

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten inden Grundlagen neurologisch-neurochirurgischer und psychiatrischer Erkrankungenden Untersuchungen des zentralen Nervensystems einschließlich der Schädelbasis und   ihrer benachbarten Räume, des autonomen Nervensystems, der peripheren Nerven mittels Computertomographie und Magnetresonanztomographie

  • den Untersuchungen der Liquorräume des Kopfes und Spinalkanals mit intrathekalem Kontrastmittel wie Myelographie, Zisternographie
  • der Kontrastmittel-Katheter-Angiographie von hirnversorgenden und spinalen Gefäßen

Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:

  • Ultraschalluntersuchungen einschließlich Doppler- / Duplex-Untersuchungen der extrakraniellen hirnversorgenden und intrakraniellen Gefäße
  • neuroradiologische Untersuchungen einschließlich Computertomographie an Gehirn, Liquorräumen, Schädelbasis und Rückenmark
  • diagnostische Angiographien der hirnversorgenden und spinalen Gefäße
  • diagnostische, dynamische und funktionelle Magnetresonanztomographie einschließlich Spektroskopie des Gehirns, Rückenmarks und muskulo-skelettalen Systems
  • interventionelle neuroradiologische Verfahren, insbesondere:
  • rekanalisierende Eingriffe (Lyse, PTA, Stent)
  • gefäßverschließende Eingriffe (Embolisation, Coiling)
  • perkutane Therapie oder Biopsie bei Gefäßmißbildungen, Tumoren oder Schmerzzuständen

Hierzu sind nachfolgende Richtzahlen oder Weiterbildungsinhalte nachzuweisen:

 

Untersuchungs- und Behandlungsmethoden

Richtzahl

Ultraschalluntersuchungen einschließlich Doppler- / Duplex-Untersuchungen der extrakraniellen hirnversorgenden und intrakraniellen Gefäße

200

Röntgennativdiagnostik

400

diagnostische und funktionelle Computertomographie an
- Gehirn und Liquorräumen
- Schädelbasis und Hals
- Wirbelsäule und Rückenmark
- muskuloskelettales System


500
500
500
200

diagnostische Angiographien der hirnversorgenden
und spinalen Gefäße, davon Katheterangiographien

400
100

Myelographie

  50

diagnostische, dynamische, funktionelle und spektroskopische Magnetresonanztomograhie einschließlich
- Gehirn und Liquorräumen
- Schädel und Hals
- Wirbelsäule und Rückenmark
- muskuloskelettales System



500
500
500
300

Interventionelle neuroradiologische Verfahren, davon
- rekanalisierende Eingriffe (Lyse, PTA, Stent)
- gefäßverschließende Eingriffe (Embolisation, Coiling)
- perkutane Therapie oder Biopsie bei Gefäßmißbildungen, Tumoren oder Schmerzzuständen


  25
  10
  10

 

 

1 Jahr im Schwerpunkt Neuroradiologie des Gebietes Diagnostische Radiologie

werden anerkannt auf die Weiterbildungzeit für die Fachgebiete:

Neurochirurgie

Neurologie

Neuropathologie

Nuklearmedizin

Strahlentherapie

 

Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Neuroradiologie

www.uni-duesseldorf.de/WWW/AWMF

 

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