
Ziel
Die Weiterbildung soll Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger sowie Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Gesundheits- und Krankenpfleger befähigen, krebskranke Menschen aller Alterstufen in ihren verschiedenen Krankheitsphasen unter Berücksichtigung ihrer körperlichen, sozialen, geistigen und seelischen Bedürfnisse, umfassend zu pflegen und anzuleiten sowie in allen Phasen des Krankheitsgeschehens Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörige angemessen zu begleiten. Darüber hinaus sollen die Teilnehmer/-innen ihre Verhaltensweisen und Einstellungen reflektieren und sich konstruktiv mit ihnen auseinander setzen.
Verlauf
Die Weiterbildung wird seit 1995 an der MHH angeboten und findet auf Grundlage der Verordnung über die Weiterbildung in Gesundheitsfachberufen, Nds. GVBL Nr. 10/2002, berufsbegleitend über zwei bis maximal drei Jahre im Verbund mit anderen Kliniken statt.
Theorie
720 Stunden Unterricht in Form von Modulen
Praxis
Einsätze in stationären und ambulanten Abteilungen, in denen onkologische und hämatologische Patientinnen und Patienten betreut werden.
Die praktische Weiterbildung findet so weit wie möglich im eigenen Klinikum statt.
Leistungskontrollen
Jedes Modul schließt mit einem Leistungsnachweis ab.
Abschluss
Staatliche Anerkennung
Nach der Verordnung über die Weiterbildung in Gesundheitsfachberufen schließt die Weiterbildung mit einer staatlichen Prüfung ab, die einen schriftlichen, praktischen und mündlichen Teil beinhaltet.
Die Weiterbildung beinhaltet zusätzlich die Qualifikation zur Praxisanleitung.
Voraussetzungen zur Teilnahme
Bewerbungsunterlagen
Weiterbildungsbeginn
Voraussichtlich Oktober 2012
Anmeldeschluss
30.06.2012
Lehrgangsgebühren für Teilnehmer/-innen aus beteiligten Kliniken
Die Lehrgangsgebühr beträgt pro Person 5.182,00 € (6,85 € / Stunde zuzüglich 250,00 € Prüfungs- und Bearbeitungsgebühr). Es werden für die Einsätze in der MHH, die ohne Rotationspartner/-in erfolgen, 5,00 € / Stunde - maximal 1.500,00 € angerechnet. Module können auch als einzelne Fortbildungen gebucht werden (8,55 €/Stunde zuzüglich 20,00 € Bearbeitungsgebühr).
Spezielle Module der Weiterbildung sind nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz (NBildUG) als förderungsfähig anerkannt.
Rückzahlung
Eine Rückzahlungsverpflichtung wird durch die entsprechende Verbundklinik festgelegt.
Für MHH-Teilnehmer/-innen gilt gemäß TV/L § 5 – Qualifizierung – Abs. 7, Vorgehensweise analog des BAT gemäß SR 2a Nr. 7 der Anlage 1 zum BAT.
Im Falle der Rückzahlung werden die Lehrgangsgebühren (6,85 € / Unterrichtsstunde), Prüfungs- und Bearbeitungsgebühr (250,00 €) erhoben sowie die tatsächlich anfallenden Arbeitsausfallzeiten berechnet.
Medizinische Hochschule Hannover
Geschäftsführung Pflege
Iris Meyenburg-Altwarg
Leitung Stabsstelle der Geschäftsführung Pflege
Bernhard Brüggen
Tel.: +49 511 532-8602
E-Mail: fuw
mh-hannover.de
Kontakt und Bewerbung
Medizinische Hochschule Hannover
Leitung der Weiterbildung Onkologische Pflege
Carola Freidank
OE 3011
Carl-Neuberg-Str. 1
30625 Hannover
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Fax: +49 511 532-5535
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(www.evang-krhs-holzminden.de)
Krankenhaus Neustadt am Rübenberge (www.krkhneustadt.de)
Arbeitsgruppen / Projekte
Oben genannten Arbeitsgruppen finden Sie unter:

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