
Start > Finanzabteilung > Vollstreckung
Die Vollstreckung ist für die Beitreibung von Außenständen z. B. stationärer, ambulanter und zahnmedizinischer Herkunft nach den Vorschriften der ZPO (Zivilprozessordnung), nach NVwVG (Niedersächsisches Verwaltungsvollstreckungsgesetz) und der InsO (Insolvenzordnung) im Inland zuständig.
Für Außenstände im Ausland wird die Hilfe der entsprechenden Botschaften und / oder im Ausland ansässigen Rechtsanwälten in Anspruch genommen.
Gegebenenfalls entsprechende Niederschlagungen bei Nichteinbringung der Forderung nach der LHO (Landeshaushaltsordnung).
Folgende Kolleginnen und Kollegen werden Ihnen entsprechend ihren Aufgabengebieten gerne weiterhelfen
Ansprechpartner/in | Aufgabengebiet |
Frau Winter (OE 0334) | Teamleiterin |
Frau Buchholz (OE 0335.1) | Schuldner P - Z |
Frau Wildt (OE 0335.2) | Schuldner A - G |
Frau Wilms (OE 0335.3) | Schuldner H - O |
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