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Stiftungsdebatte

                           Die MHH wird keine Stiftung!

 

In der Senatssitzung vom 12.12.2012 wurde mehrheitlich beschlossen, dass die MHH keine Stiftung wird.

 

 

 

 

2011 bringt Neuauflage der Stiftungsdebatte......

 

Am 09.11.11 übergaben MitarbeiterInnen in der Senatssitzung 1300 Unterschriften gegen die Stiftung

Hier können alle Beschäftigten der MHH zum Thema Stiftung ihre Meinung kundtun und Fragen stellen

http://blogs-intern.mh-hannover.local/stiftungshochschule/

Wenn die letzten Fesseln fallen...

 

In der Dezemberausgabe des MHH - Infos zündete der Präsident Prof. Bitter-Suermann die erste Sylvesterraketefür 2011:

 

Um eine weitere erfolgreiche Entwicklung der MHH sicherzustellen, sei ein Wechsel in die Rechtsform einer Stiftung nahezu unausweichlich.
Erstaunlicherweise konnten die Leserinnen und Leser der HAZ schon am 17.12.2010 und 18.12.2010 die Ergebnisse dieser Debatte auf der ersten Seite ihrer Zeitung lesen. Unter bildgewaltigen Worten („MHH will Fesseln lösen“) wurden dort vom Präsidenten alle Vorteile einer Stiftungslösung ausführlich dargestellt.

 

 

 

PR - Aktuell zum Thema Stiftung

                             " Stiftung MHH" ?

                             » Fakten und Erfahrungen «

                             » Positionen und Forderungen des Personalrates «

                             PR - Aktuell von Juli 2011 hier downloaden...

 

 

 

 

 Hier alle Artikel aus Zeitungen, Kommentaren, ect. nach Erscheinungsdatum sortiert:

 

 

 

 

Die bundesweit erste Vereinbarung auf dem Weg zu einer Stiftungshochschule wurde am 8. Oktober 2002 zwischen MHH, Verdi und Marburger Bund unterzeichnet.

Diese Vereinbarung regelt die Rechte der MHH - Beschäftigten in der geplanten Stiftung des öffentlichen Rechtes.

Weitere Infos und die Vereinbarung finden Sie hier...

 

Ebenfalls im Oktober 2002 wurde eine Vereinbarung abgeschlossen zwischen der Niedersächsischen Landesregierung, dem Verdi Landesbezirk Niedersachsen - Bremen und dem Marburger Bund Landesverband Niedersachsen zur Erichtung von Stiftungshochschulen

weiterlesen...

 

 

Viele Beschäftigte erinnern sich an den ersten Anlauf der MHH zur Umwandlung in eine Stiftung des öffentlichen Rechts im Jahr 2002. Als Vorreiter für ganz Niedersachsen auserkoren, entschied sich der MHH - Senat nach langen und heftigen Auseinandersetzungen mehrheitlich gegen die Stiftungslösung. Fünf andere Hochschulen - die Uni Göttingen einschließlich der Hochschulmedizin, die Universitäten Lüneburg und Hildesheim, die Fachhochschule Osnabrück sowie die Tierärztliche Hochschule Hannover - machten sich damals auf diesen Weg.
Aber auch die MHH hat sich in den letzten Jahren auf vielen Strecken modernisiert und von klassischen Verwaltungs-/Hochschulstrukturen verabschiedet.

 

 

Worum geht es bei einer solchen Rechtsformänderung für die Beschäftigten?

 


Ein Rechtsformwechsel berührt alle Arbeitsverhältnisse, da hierbei in jedem Fall ein neuer Arbeitgeber (Stiftung MHH statt Land Niedersachsen) auf den Plan tritt. Deswegen stehen dabei u. a. Fragen an, wie es mit der Weitergeltung
der Tarifverträge aussieht, ob die Beschäftigungssicherung (DV „MHH auf dem Weg ins Jahr 2013“) erhalten bleibt, ob die übrigen Dienstvereinbarungen/Regelungen für Landesbedienstete
weiter gelten?

 

Es gibt aus dem Jahr 2002 eine Vereinbarung zwischen der MHH und den Gewerkschaften, in der Besitzstandswahrung für die Beschäftigten und Beteiligungsrechte des Personalrats beim Übergang in eine Stiftung des öffentlichenRechts festgeschrieben sind.
Für den Personalrat ist es jetzt wichtig, mit der nötigen Zeit und tatsächlich ergebnisoffen die Diskussion über die Erfahrungen der Stiftungshochschulenanzugehen. Dabei wird es nicht ausreichen, nur die jeweiligen PräsidentInnen anzuhören, sondern auch die Erfahrungen aus den jeweiligen Senaten und den betrieblichen Interessenvertretungen sind von großer Bedeutung.

Der Personalrat wird fortlaufend über das Thema hier auf diesen Seiten informieren und auch Personalversammlungen hierzu durchführen.
Sollten die bisher vorliegenden Regelungen unzureichend sein, werden wir gemeinsam mit den Gewerkschaften eine umfassende Absicherung
der Rechte und Besitzstände der Beschäftigten in Angriff nehmen.


Denn „wenn die Fesseln fallen“, darf dieses in keinem Fall zum Nachteil der
MHH-Kolleginnen und Kollegen geschehen. Unabhängig vom Ausgang dieser
Debatte sollten es sich die Beschäftigten aber nicht nehmen lassen, aktiv ihre Fragen und Meinungen einzubringen.

Fragen oder Meinungen zum Thema „Stiftung“ können sowohl telefonisch als auch per mail (personalratmhhannover.de) an den Personalrat gerichtet werden.

Was ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts?

 

Stiftungen des öffentlichen Rechts sind wie Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts eine Organisationsform öffentlich-rechtlicher Einrichtungen.
Seit entsprechenden Änderungen im Niedersächsischen Hochschulgesetz (NHG) im Jahr 2002 können Hochschulen auf Antrag diese Rechtsform erhalten. Dieses muss der Senat mit einer zwei-Drittel-Mehrheit beschließen (§ 55 NHG).
Die Stiftungshochschulen erhalten als Stiftungsvermögen im Wesentlichen die ihr gehörenden Liegenschaften einschließlich Gebäude und Ausstattung. Sie können durch Zustiftungen Dritter ein Stiftungsvermögen aufbauen. Sie bekommen wie alle anderen Hochschulen einen jährlichen Landeszuschuss (§ 56,4 NHG). Sie sind bedingt kreditfähig (§ 57,5 NHG). Sie erlangen die Bauherreneigenschaft (§ 55a,8 NHG). Die Stiftungen besitzen Dienstherrnfähigkeit (§ 58 NHG) bezüglich ihrer BeamtInnen und sind Arbeitgeber für die dort arbeitenden ArbeitnehmerInnen. Sie werden von Präsidien geleitet, die von Stiftungsräten beaufsichtigt werden.
Die Beschäftigten werden von Personalräten nach dem Niedersächsischen Personalvertretungsgesetz vertreten.

 

NHG downloaden...

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