
Voraussetzung für den Zugang zum Studium ist ein mindestens 6-semestriges abgeschlossenes Studium an einer Hochschule, das mit der Note 2,5 und besser absolviert wurde sowie der Nachweis der Eignung für den gewählten Studiengang gemäß §5 Abs. 2 bis 5.
Des Weiteren werden folgende Abschlüsse als Voraussetzung anerkannt:
Bachelor of Arts (mindestens 180 Credits)
Diplom
Magisterabschluss
Staatsexamen
Darüber hinaus ist der Nachweis über eine 12monatige Berufstätigkeit erforderlich.
Alle Bewerberinnen und Bewerber, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, werden zu einem Termin ca. Ende Juli zur schriftlichen Aufnahmeprüfung (zwei Stunden) geladen. Die Prüfung dient der Ermittlung quantitativer und qualitativer Methodenkenntnisse, problemstrukturierender und analytischer Fertigkeiten sowie vorhandener Grundkenntnisse über Struktur und Aufgaben des deutschen Gesundheitswesens. Nach einer Rangliste, die sich aus der Bewertung der Prüfungsarbeiten und der Note des letzten Studienabschlusses zusammensetzt, werden die Kandidaten zugelassen.
Die Bewerbungsfrist beginnt jeweils am 1. Februar und endet am 15. Juli.
Bewerbungsunterlagen stehen vom 31. März 2012 an zur Verfügung.
Merkblatt zum Zulassungsverfahren 2012
Bewerbungsbogen für den Masterstudiengang Public Health