
Voraussetzungen für den Zugang zum Studium sind ein mindestens 6-semestriges abgeschlossenes Studium an einer Hochschule, das mit der Note 2,5 und besser absolviert wurde sowie der Nachweis der Eignung für den gewählten Studiengang gemäß §5 Abs. 2 bis 5.
Folgende Abschlüsse werden als Voraussetzung anerkannt:
Bachelor of Arts (mindestens 180 Credits)
Bachelor of Science (mindestens 180 Credits)
Diplom
Magister- / Masterabschluss
Staatsexamen
Darüber hinaus ist der Nachweis über eine 12monatige Berufstätigkeit erforderlich. Diese sollte in der Regel nach dem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss absolviert worden sein.
Alle Bewerberinnen und Bewerber, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, werden Ende Juli 2013 zur schriftlichen Aufnahmeprüfung (zwei Stunden) geladen. Die Prüfung dient der Ermittlung quantitativer und qualitativer Methodenkenntnisse, problemstrukturierender und analytischer Fertigkeiten sowie vorhandener Grundkenntnisse über Struktur und Aufgaben des deutschen Gesundheitswesens. Nach einer Rangliste, die sich aus der Bewertung der Prüfungsarbeiten und der Note des letzten Studienabschlusses zusammensetzt, werden die Kandidaten zugelassen.
Die Bewerbungsfrist beginnt jeweils am 1. Februar und endet am 15. Juli.
Es stehen 25 Studienplätze zur Verfügung.
Merkblatt zum Zulassungsverfahren 2013
Bewerbungsbogen für den Masterstudiengang Public Health