
Es ist die Aufgabe der Ombudsperson im Falle von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens diese vertraulich entgegenzunehmen und im Bedarfsfall die Hochschulleitung einzuschalten. Der Ombudsperson wird durch die Hochschulleitung eine Kommission für Gute Wissenschaftliche Praxis (GWP-Kommission) an die Seite gestellt. Diese besteht aus 5 Mitgliedern, von denen je eines von den 4 Sektionen der MHH benannt wird; hinzu kommt ein Experte / eine Expertin für das Rechtswesen. Die Amtszeit beträgt 3 Jahre, Wiederwahl ist möglich.
Die Ombudsperson und die GWP-Kommission übernehmen eine Vorprüfung und Vermittlung bei Konflikten. Vorwürfe wissenschaftlichen Fehlverhaltens werden von der Ombudsperson entgegengenommen. Die Information kann mündlich oder schriftlich erfolgen, bei mündlicher Information ist ein schriftlicher Vermerk über den Verdacht und die diesen begründenden Belege aufzunehmen. Die Ombudsperson hat das Recht, im Verdachtsfall von Fehlverhalten gegen die gute wissenschaftliche Praxis die betroffenen Personen bzw. Institutionen zu befragen, sich die entsprechenden Unterlagen vorlegen zu lassen und weitere Mitarbeiter im Umfeld der beschuldigten Personen bzw. Institutionen anzuhören.
Laut Beschluss des 480. Senats vom 14.09.2011, wird die Ombudsperson an der Medizinischen Hochschule Hannover, durch Herrn Prof. med. Jörg Schmidtke, vertreten.
Prof. Dr. Jörg Schmidtke
Institut für Humangenetik/OE 6300
Tel.0511/532-6537
E-Mail: Schmidtke.Joerg
mh-hannover.de
Kommission für Gute Wissenschaftliche Praxis
Grundsätze der Medizinischen Hochschule Hannover zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis
The policy of Hannover Medical School on the safeguarding of good scientific practice and procedural rules for dealing with scientific misconduct

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