
Mit Wirkung vom 1. März 2008 wurden die neuen Mitglieder des Hochschulrats der Medizinischen Hochschule Hannover bestellt. Ihre Amtszeit beträgt vier Jahre. Das Niedersächsische Hochschulgesetz (NHG) sieht seit dem Jahr 2002 vor, dass jede Hochschule in staatlicher Trägerschaft ein solches Gremium einrichtet.
Der Hochschulrat soll das Präsidium und den Senat beraten. Er nimmt Stellung zu den Entwicklungs- und Wirtschaftsplänen, der Gründung von oder der Beteiligung an Unternehmen, den Entwürfen von Zielvereinbarungen der MHH mit dem Ministerium sowie den Vorschlägen des Senats zur Ernennung oder Bestellung von Präsidiumsmitgliedern.
Dem Hochschulrat gehören sieben stimmberechtigte Mitglieder an; der MHH-Senat wählt ein Mitglied, das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur bestellt im Einvernehmen mit dem MHH-Senat fünf Mitglieder. Daneben gehört ein Vertreter des Ministeriums dem Hochschulrat an:
Professorin Dr. med. vet. Dr. med. Hannelore Ehrenreich,
Dr. jur. Frank-Thomas Hett,
Professor Dr. iur. Jörn Ipsen,
Professor Dr. rer. nat. Dr. h. c. Clemens Sorg,
Professor Dr. med. Jürgen Schölmerich,
Professor Dr. med. Karl Heinrich Welte,
Dr. med. Martina Wenker.

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