
Fehlzeiten- u. Jahresgespräche (AOK-Projekt)
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Einführung und Durchführung von Jahres-Mitarbeitergesprächen undFehlzeitengesprächen im Rahmen des Projektes mit der AOK zum Aufbau eines betrieblichen Gesundheitsmanagements [52 KB]
§ 1 Zielsetzung
Ziel ist es, in der MHH ein umfassendes, integratives, betriebliches Gesundheitsmanagement zu schaffen. Das beinhaltet betriebliches Gesundheitsmanagement in der Unternehmenskultur zu verankern und mit den bereits vorhandenen Systemen (Führungsgrundsätze, Leitbild, Zielvereinbarungen und Berichtswesen) zu verknüpfen.
Betriebliches Gesundheitsmanagement ist die bewusste Steuerung und Integration aller betrieblichen Prozesse mit dem Ziel, die Gesundheit und das Wohlbefinden der Beschäftigten zu erhalten und zu fördern.
Die Einführung von Jahres-Mitarbeitergesprächen und Fehlzeitengesprächen soll die Kommunikation zwischen Führungskräften und Mitarbeiterinnen / Mitarbeitern in den Bereichen verbessern. Hierdurch sollen positive Entwicklungen gestärkt, Schwachstellen bei Arbeitsbedingungen und Organisation erkannt und beseitigt werden und die Eigenverantwortung der Beschäftigten gefördert werden mit dem Ziel, die Motivation zu erhöhen und die Fehlzeiten nachhaltig zu senken.
§ 2 Geltungsbereich
Die Dienstvereinbarung gilt für alle Beschäftigten in den in der Anlage 8 genannten Bereichen der MHH. Die Dienstvereinbarung umfasst Regelungen zur Ein- und Durchführung von Jahres-Mitarbeitergesprächen sowie zur Ein- und Durchführung von Fehlzeitengesprächen.
§ 3 Schulung der Führungskräfte
Den Gesprächen sind qualifizierende Maßnahmen für in Anlage 9 namentlich benannten Personen in Form von Schulungen auf Grundlage der in Anlage 10 festgelegten Inhalte und Abläufe vorzuschalten. Sollte sich der geschulte Personenkreis durch personelle Zu- und Abgänge verändern, ist für die ebenso namentlich zu benennenden Nachrückenden eine Schulung vor der Gesprächsführung zu organisieren.
§ 4 Jahres-Mitarbeitergespräche
Voraussetzung, Inhalt, Ablauf und Protokollierung der Jahres-Mitarbeitergespräche sind in den Anlagen 1 bis 5 dieser Dienstvereinbarung geregelt.
§ 5 Fehlzeitengespräche
Voraussetzung, Inhalt, Ablauf und Protokollierung der Fehlzeitengespräche sind in den Anlage 6 bis 7 dieser Dienstvereinbarung geregelt.
§ 6 Rückmeldung nach Erkrankungen
Nach einer Erkrankung hat sich die Mitarbeiterin / der Mitarbeiter bei der /dem Vorgesetzten zum Dienstantritt zu melden, um den weiteren Arbeitseinsatz (z.B. die körperliche Belastbarkeit) zu besprechen, (gemäß der Dienstvereinbarung „Wie melde ich mich korrekt arbeitsunfähig" vom 7.5.1997)
§ 7 Zeitliche Abfolge/Auswertungen
Die Ein- und Durchführung sowie die Auswertung der Jahres-Mitarbeiter- / Fehlzeitengespräche wird wie folgt festgelegt:
§ 8 Budget für notwendige Maßnahmen
Erkannte Defizite im Arbeits- und Gesundheitsschutz (Verhalten/Verhältnisse) werden erfasst, zeitnah bearbeitet und abgestellt.
Bei Finanzierungsproblemen hierbei wird das weitere Verfahren zwischen der Leitung des Geschäftsbereichs IV, den Führungskräften und dem Personalrat abgestimmt.
§ 9 Information der Beschäftigten
Die Beschäftigten erhalten bei der Einladung zu den Gesprächen folgende Informationen über den Ablauf, die Inhalte und die Protokollierung: Zu den Jahres-Mitarbeitergesprächen die Anlagen 1 bis 4, zu den Fehlzeitengesprächen die Anlagen 6 bis 7.
§ 10 Aufbewahrung der Unterlagen / Statistik
Die Ergebnisprotokolle über die geführten Gespräche werden vertraulich behandelt und verbleiben im Bereich der Küche bei den Gruppenleitungen bzw. der Abteilungsleitung, im Bereich der Wäscherei bei der Sachgebietsleitung und im Bereich der Desinfektion bei der Sachgebietsleitung jeweils unter Verschluss.
Alle übrigen Unterlagen zu den Gesprächen sind nicht Bestandteil der Dokumentation, sie werden jedoch ebenfalls vertraulich behandelt.
Jede/r Beschäftigt/e erhält nach Gesprächsführung eine Kopie des Ergebnisprotokolls.
Die teilnehmenden Bereiche und der Personalrat werden monatlich über die Fehlzeitenentwicklung in den Bereichen von PE informiert (Kennzahlen-Statistik). Die personenbezogenen Auswertungen finden in den jeweiligen Abteilungen und Bereichen statt. Der Personalrat wird auf Wunsch über die personenbezogenen Auswertungen und den Stand der Fehlzeitengespräche von den Führungskräften informiert.
§ 11 In-Kraft-Treten / Geltungsdauer, Kündigung
(1) Sollen Inhalte der Dienstvereinbarung einschl. der Anlagen verändert werden, ist dies nur im beiderseitigen Einvernehmen zwischen Dienststelle und Personalrat möglich und bedarf der Schriftform.
(2) Diese Dienstvereinbarung tritt mit Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien in Kraft und gilt bis zum 31.12.2006.
(3) Die Parteien können die Vereinbarung spätestens zum dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf dieses Monats kündigen.
(4) Die Kündigung bedarf der Schriftform.
Hannover, 25. April 2005
Medizinische Hochschule Hannover: Der Vorstand / Der Personalrat
Für die Umsetzung der notwendigen Maßnahmen wird je Bereich ein Budget von 8.000,00 € zur Verfügung gestellt.

Die Medizinische Hochschule Hannover hat sich zur größten Transplantationsklinik in Deutschland entw...