
Die notwendige Kompetenz, die Unabhängigkeit und die Objektivität zur Durchführung von Evaluierungen wurde dem Bioverträglichkeitslabor BioMedimplant von der Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten (ZLG) durch die Akkreditierung bescheinigt.
Die Akkreditierung setzt die Erfüllung der Anforderungen der Medizinprodukte-Richtlinie 93/42/EWG auf der Basis der DIN EN ISO 17025:2005 ( Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien) voraus.
Mit dem Inkrafttreten der Änderung des MPG am 21.03.2010 ist die bisherige Option einer Akkreditierung einer obligatorischen Anerkennung gewichen. Die ZLG ist die zuständige Behörde für die Anerkennung von Laboratorien und hat in einem Anerkennungsverfahren festgestellt, dass BioMedimplant die in den EG-Richtlinien niedergelegten Mindestanforderungen erfüllt.
Mit Beleihung der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) geht die Überwachung aller Akkreditierungen in Deutschland an diese über. Die Begutachtungen werden weiterhin von der ZLG durchgeführt.
Die Akkreditierungs und Anerkennungs-Zertifikate können Sie als pdf-Datei mit dem Adobe-Reader herunterladen (179kb bzw 97kb).
Akkreditierungs-Zertifikat |
Anerkennungs-Zertifikat |