
Neuer Umgang mit Überlastungssituationen an der MHH
Der Auftrag:
"Sollten Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter der Meinung sein, sie können die ihnen zugewiesenen Aufgaben nicht mehr, nicht mehr angemessen oder unter Beeinträchtigung ihrer Gesundheit erledigen, steht ihnen das Instrument der Überlastungsmeldung zur Verfügung. Das Präsidium und der Personalrat werden gemeinsam ein Verfahren entwickeln, wonach die betroffenen Beschäftigten in einem transparenten Verfahren zeitnah eine Rückmeldung erhalten..."
(aus der DV " MHH auf dem weg ins Jahr 2013")
Ziele:
Wer, wie, was muss gemeldet werden:
Koordination des neuen Verfahrens:
Anlaufstelle für die Überlastungsmeldungen ist die Betriebliche Sozialberatung. Zur Unterstützung der Meldung können Sie dort einen Vordruck herunter laden. Sie kann jedoch grundsätzlich auch formlos erfolgen. Überlastungsmeldungen sind an die OE 0041, Fax 532 165415 oder an die Email-Adresse: ueberlastung
mh-hannover.de zu richten.
Die Betriebliche Sozialberatung koordiniert das weitere Verfahren mit Erst- und Zweitgesprächen bis hin zur Präsidiumsentscheidung.
In zwei Personalversammlungen im September wurde dieses Verfahren allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit der folgenden Präsentation zum Umgang mit Überlastungsmeldungen vorgestellt.
Hier finden Sie:
Einen Fachartikel zum Thema und weiterführende Links und Hinweise gibt es auf der Seite von ergo-online - »Gesellschaft Arbeit und Ergonomie - online e.V.« zu lesen.

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