Allgemeines:
Der Personalrat wird alle vier Jahre von den Beschäftigten gewählt. Er vertritt die Angestellten, Arbeiterinnen und Arbeiter, Beamtinnen und Beamten. Diese Vertretungsfunktion beinhaltet das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Dienststelle und Personalvertretung und soll zum einen dem Wohl der Beschäftigten und zum anderen der Erfüllung der dienstlichen Aufgaben dienen.
Die Personalvertretung hat u. a. folgende Aufgaben:
Entgegennahme von Anregungen und Beschwerden der Beschäftigten und, wenn diese berechtigt sind, durch Verhandlung mit dem Leiter der Dienststelle auf ihre Erledigung hinzuwirken
Überwachung der Einhaltung geltender Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen zugunsten der Beschäftigten
Der Personalrat bestimmt mit bei personellen, sozialen, organisatorischen und sonstigen innerdienstlichen Maßnahmen, die die Angestellten, Arbeiterinnen und Arbeiter, Beamtinnen und Beamten der Dienststelle insgesamt, Gruppen von ihnen oder einzelne Beschäftigte betreffen.
Mitbestimmungspflichtige Angelegenheiten
Maßnahmen, die der Mitbestimmung des Personalrates unterliegen, bedürfen seiner Zustimmung. Lehnt der Personalrat eine Maßnahme innerhalb der Frist von zwei Wochen ab, kann die Dienststelle das sogenannte Verfahren bei Nichteinigung einleiten.
Mitbestimmungspflichtig sind u. a.:
Einstellungen
Kündigungen (ausgenommen außerordentliche K. und K. in der Probezeit)
Höher- und Herabgruppierungen
Versagung der Genehmigung von Nebentätigkeiten
Ablehnung oder Gewährung von Gehaltsvorschüssen
Urlaubspläne für Bereiche, in denen keine Einigung erzielt wurde
Vergabe von Landesbedienstetenwohnungen und Apartments der MHH
Abschluss und Änderung von Dienstvereinbarungen
Dauer, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen
Anordnung von Mehrarbeit und Überstunden
Durchführung der Berufsausbildung und Fortbildung
Errichtung, Verwaltung und Auflösung von Sozialeinrichtungen ohne Rücksicht auf ihre Rechtsform
Bestellung von Vertrauens-, Vertrags- und Betriebsärzten
Regelung der Ordnung in der Dienststelle und des Verhaltens der Bediensteten
Maßnahmen zur Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen und sonstigen Gesundheitsschädigungen
Diese Aufzählung ist nicht abschließend, sie soll nur einen Überblick vermitteln über die Palette der Mitbestimmungsrechte.
Publikationen:
Der Personalrat bezieht eine Reihe von Publikationen, die für die Arbeit wichtig und erforderlich sind. In Absprache mit einem Personalratsmitglied besteht für alle KollegInnen die Möglichkeit, hier Einsicht zu nehmen und sich zu informieren.