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Arzneimittelbeirat und Arzneimittelbeauftragter

Sicherheit - Wirtschaftlichkeit - Unabhängigkeit

Aufgaben und Ziele:

Der Arzneimittelbeirat überwacht den Einsatz von Arzneimitteln innerhalb der MHH. Mit der Erstellung und regelmäßigen Überarbeitung der Arzneimittelliste wird eine qualitativ hochwertige, sichere und wirtschaftliche Arzneimitteltherapie an der MHH gewährleistet. Die Arzneimittelliste wird nach jeder Arzneimittelbeiratssitzung im hochschulinternen Intranet aktualisiert. Gemeinsam mit klinischen und klinisch-theoretischen Abteilungen werden Richtlinien für den rationalen Einsatz von Arzneimitteln für spezifische Krankheitsbilder erarbeitet.

 
 

Organisation:

Der Arzneimittelbeauftragte leitet den Arzneimittelbeirat, er besitzt Weisungsbefugnis. Die Leiterin der Apotheke ist Geschäftsführerin des Arzneimittelbeirats. Mitglieder des Arzneimittelbeirats sind Oberärzte aus allen klinischen Abteilungen, klinisch-theoretischen Instituten und Vertreter aus der Apotheke.

 

Antragstellung:

Der Arzneimittelbeirat tagt in der Regel viermal pro Jahr. Anträge für die „Listung“ bestimmter Arzneimittel werden an den Arzneimittelbeauftragten oder die Apotheke gestellt. Ein Antrag muss zwei Wochen vor der nächsten Sitzung dem Arzneimittelbeauftragten oder der Apotheke vorliegen. Die Entscheidung wird anhand von Ergebnissen klinischer Studien mit hoher methodischer Qualität getroffen.

Transparenz und Unabhängigkeit:

Der Arzneimittelbeauftragte veröffentlicht seine potentiellen Interessenskonflikte jährlich in der ersten Beiratssitzung. Seit 2007 ist es für Mitglieder des Arzneimittelbeirats und Antragsteller Pflicht, Interessenskonflikte gegenüber dem Arzneimittelbeauftragten offen zu legen. Die Informationen werden vertraulich behandelt.