
Die Anwendung ionisierender Strahlung bietet - neben dem enorm großen Nutzen für die diagnostische Bildgebung und Therapie - potentiell auch die Möglichkeit gesundheitlicher Risiken. So entstand in den vergangenen Jahrzehnten ein gesetzliches Regelwerk, das darauf bedacht ist, negative gesundheitliche Effekte zu minimieren. Zur Erfüllung dieser Vorgaben ist heute die Zusammenarbeit mit Medizinphysikern (Medizinphysik-Experten) in nuklearmedizinischen und strahlentherapeutischen Bereichen gesetzlich vorgeschrieben.
Um die Bedeutung der ionisierenden Strahlung für den Menschen richtig einschätzen zu können, ist die Kenntnis folgender Fakten von Bedeutung: Die ionisierende Strahlung ist keine Erfindung der Zivilisation. Radioaktivität und damit auch radioaktive Strahlung existiert bereits seit der Erdentstehung. Natürliche radioaktive Stoffe befinden sich im Boden, in der Nahrung, in der Kleidung, im Trinkwasser und gelangen damit regelmäßig in den menschlichen Körper. Kein Lebewesen kann sich der natürlich vorkommenden radioaktiven Strahlung entziehen. Die natürliche Strahlenexposition in Deutschland ist regional sehr unterschiedlich und beträgt im Mittel ca. 2,4 mSv pro Jahr. Zu der natürlichen Strahlenbelastung kommt noch ein Anteil aus zivilisatorischen Strahlenquellen in Höhe von im Mittel etwa 2,1 mSv/a, der überwiegend durch den Einsatz von medizinischer Bildgebung (etwa 2 mSv/a)bedingt ist,hinzu.
Solange die Expositionshöhe ionisierender Strahlung gesetzlich festgelegte Grenzwerte nicht überschreitet, gilt das Risiko, an den Folgen einer Strahlenexposition zu erkranken, als vernachlässigbar klein.
Schutz der Patienten und deren Angehörigen
Wie bereits erwähnt, werden Patienten bei der Untersuchung oder Behandlung mit ionisierender Strahlung einer zusätzlichen Strahlenexposition ausgesetzt. Seit kurzer Zeit veröffentlicht das Bundesamt für Strahlenschutz in Salzgitter eine Liste von Diagnostischen Referenzwerten. In dieser Liste ist für zahlreiche radiologische Untersuchungen angegeben, welchen Wert die Strahlenexposition (Dosis) im Mittel nicht überschreiten sollte. Dabei kann der individuelle Wert abhängig von Größe und Gewicht merklich variieren.
Bitte bedenken Sie, dass eine Untersuchung grundsätzlich das Ziel hat, eine Erkrankung zu erkennen oder auch zu heilen. Kein verantwortungsvoller Arzt wird ohne real existierende Begründung eine Untersuchung anordnen, die zu einer Strahlenexposition ihres Patienten führt. Im Vordergrund bei allen Untersuchungen steht die Diagnostik, d.h. das Erkennen einer Erkrankung. Und ohne diese Diagnostik kann Ihre Erkrankung zu sehr viel schwerwiegenderen Folgeerkrankungen führen
Schutz des Personals
Personen, die aufgrund ihres Berufes regelmäßig mit ionisierender Strahlung umgehen, werden als beruflich strahlenexponiert bezeichnet. Dazu gehören z.B. Mitarbeiter in Kliniken und Praxen (Röntgendiagnostik, Nuklearmedizin), aber auch Mitarbeiter in technischen Berufen (z.B. zerstörungsfreie Werkstoffprüfung) oder Flugbegleitpersonal (Stewardessen, Piloten). Diese Personen sind während ihres gesamten Berufslebens potentiell einer erhöhten Exposition durch ionisierende Strahlung ausgesetzt und müssen daher besonders geschützt werden. Angesichts der zunehmenden Verwendung von Strahlungsquellen sind Gesetze und Verordnungen zum Schutz gegen die Gefahren durch ionisierende Strahlung erlassen worden. Grundlage des Strahlenschutzrechts bildet das Atomgesetz mit den nachrangigen Verordnungen (z.B. Strahlenschutzverordnung und Röntgenverordnung).
Beruflich strahlenexponierte Personen dürfen demnach bestimmte Dosisgrenzwerte nicht überschreiten (z.B. 20mSv Ganzkörperdosis pro Jahr). Diese Grenzwerte werden vom Personal der Medizinischen Hochschule bei weitem nicht erreicht. In der Regel wird eine Dosis von 2mSv pro Jahr nicht überschritten. Diese ist u.a. auf die ausgezeichnete berufliche Ausbildung der Mitarbeiter zurückzuführen, die zu einem verantwortungsvollen Umgang mit ionisierender Strahlung führt.
Patienteninformation
Für die detaillierte Information des Patienten hat das Bundesamt für Strahlenschutz eine Informationsbroschüre herausgegeben, die Sie in der Anmeldung der Klinik für Nuklearmedizin erhalten oder auch hier vom Bfs herunterladen können.
Information für MHH-Mitarbeiter
Mitarbeiter der MHH, die in Strahlenschutzbereichen tätig sind, werden durch den Zentralen Strahlenschutz (OE 8253) der Klinik für Nuklearmedizin unterstützt. Weitergehende Informationen sind hier (nur MHH-intern) erhältlich.
Ansprechpartner
Frau Prof. Dr. Lilli Geworski
Tel: 0511/532-2677
E-Mail: strahlenschutz
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