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Zahnärztliche Gesundheitsfrühförderung während der Schwangerschaft

- ein Begleitprojekt von “Pro Kind Niedersachsen“ -

“Pro Kind Niedersachsen“ ist ein Modellprojekt, das  2006 erstmalig in Deutschland gestartet ist [www.stiftung-pro-kind.de]. Das Ziel des Projekts ist es, schwangere Frauen in schwierigen Lebenslagen zu unterstützen und die gesunde Entwicklung ihres Kindes zu fördern. Dazu werden den Teilnehmerinnen im Rahmen des Modellprojekts unterschiedliche Angebote zur Verfügung gestellt (u.a. regelmäßige Besuche von Familienbegleiterinnen zu Hause bis zum zweiten Lebensjahr des Kindes). Die Familienbegleiterinnen stehen der Mutter in allen Fragen und Problemen zur Seite. Das Projekt arbeitet nach dem “Nurse-Family-Partnerschip-Programm“, welches bereits seit den 80er Jahren in den USA erfolgreich umgesetzt wird. Bei diesem Programm profitieren besonders Mutter und Kind der bedürftigsten Familien. Langzeitstudien verdeutlichen, dass langfristig Folgekosten eingespart werden.

Auch im zahnmedizinischen Bereich führt eine Risikoerkennung und -minimierung (Karies, Parodontitis, Keimübertragung) sowie eine intensive Ernährungsberatung und -lenkung der Schwangeren im Sinne einer Gesundheitsfrühförderung bei deren Kindern nachweislich zu einer Verbesserung der Mund- und allgemeinen Gesundheit (z.B. Reduktion von Frühgeburt, bzw. Untergewicht und Adipositas).

 

 

Das “Pro-Kind“-Projekt wird deshalb zusätzlich durch die “zahnärztliche Gesundheitsfrühförderung in der Schwangerschaft“ als Begleitprojekt unterstützt. Das Konzept der zahnärztlichen Frühprävention umfasst Maßnahmen der zahnärztlichen Prophylaxe sowohl prä- als auch postnatal.

Während der Schwangerschaft werden zwei Untersuchungstermine beim Zahnarzt empfohlen, an denen eine präventive Betreuung, Aufklärung und ggf. Behandlung der Frauen stattfinden soll. Der erste Termin (S1) erfolgt im ersten Drittel der Schwangerschaft (spätestens in der 12.-16. Schwangerschaftswoche) und der zweite (S2) im letzten Drittel (ungefähr zwischen der 28.-32. Schwangerschaftswoche). Nach der Schwangerschaft empfehlen wir sowohl für die Mutter als auch für das Kind eine präventive Betreuung an drei Terminen (UZ1-UZ3 [Kind] und PS1-PS3 [Mutter]). Der erste postnatale Termin sollte schon bei dem ersten Zahndurchbruch des Kindes stattfinden (ca. 6.-9. Lebensmonat des Kindes).

Zusammenfassend lassen sich die Maßnahmen der zahnärztlichen Gesundheitsfrühförderung während der Schwangerschaft wie folgt beschreiben:

 

-Reduktion oralpathogener Keime, z.B. durch professionelle Zahnreinigung
 [PZR]
-antiinfektiöse Therapie mittels Mundspüllösungen [Chlorhexidindigluconat
 0,2% und fluoridhaltig (Aminfluorid und Zinnfluorid)]

-Sanierung der Mundhöhle der werdenden Mutter (Entfernung offener
 kariöser Läsionen,

ggf. antiinfektiöse Parodontaltherapie)

-Veränderung des Ernährungsverhaltens

-Optimierung der Mundhygiene

-Aufklärung der Schwangeren über die Infektionswege (Karies, Parodontitis)

 

Die Maßnahmen der präventiven postnatalen Betreuung beschreiben sich wie folgt:

-Inspektion der kindlichen Mundhöhle

-Beratung der Mutter (z.B. Ernährung, Nuckel- und  Saugerwahl,
 Fluoride, Sprachentwicklung, Lutschgewohnheiten, Habits)

-Remotivation und –instruktion der Mutter im Sinne der pränatalen
 präventiven Betreuung

-ggf. Sanierungsmaßnahmen

-Instruktion und Anleitung der Mutter zu einer kindgerechten Mundhygiene

 

Eine ausführliche Beschreibung des Konzeptes können Sie dem Artikel “Zahnärztliche Gesundheitsfrühförderung in der Schwangerschaft“ entnehmen, welcher Ihnen als PDF-Datei (s. unten) zur Verfügung steht.

Ziel des Projektes ist es, dass die Teilnehmerinnen durch ihre Hauszahnärzte/-innen in Anlehnung an unser Konzept betreut werden. Hierfür sind wir auf die Mitarbeit der niedergelassenen Kollegen/-innen angewiesen. Das Projekt wird durch die ZKN und KZVN ausdrücklich unterstützt. Fernziel ist es, dass das zahnärztliche Gesundheitsfrühpräventionskonzept in Zukunft von den Trägern der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen vollständig übernommen wird.

 

Kolleginnen/Kollegen, welche an einer freiwilligen Teilnahme/Mithilfe an dem Begleitprojekt interessiert sind, können uns dies per E-Mail  [Kons-Fruehpraeventionmh-hannover.de] mitteilen. Diese Kolleginnen/Kollegen werden dann in eine Liste aufgenommen, welche an die Teilnehmerinnen des Projektes “Pro Kind“ zur Kontaktaufnahme/Terminvereinbarung weitergeleitet wird. Diese Zahnärztinnen/Zahnärzte erhalten außerdem die Möglichkeit an einer von der Klinik für Zahnerhaltung und Parodontologie durchgeführten Informations- und Fortbildungsveranstaltung teilzunehmen. Die Termine diesbezüglich werden noch bekannt gegeben.

Die zur Behandlung notwendigen Unterlagen stehen Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung.

 

Befundbögen

·         S1

·         S2

·         PS1

·         PS2

·         UZ1

·         UZ2

·         Artikel “zahnärztliche Gesundheitsfrühförderung während der 
    Schwangerschaft“

 

 

Checklisten Familienbegleiterin

·         Checkliste

·         Ablaufplan

·         graphische Darstellung des Ablaufplans

 

 

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