Laborpraktika

Das Bild zeigt eine Hand, die eine Petrischale hält.
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Im Rahmen des Masterstudienganges Biomedizin müssen zwei mindestens 6-wöchige Laborpraktika (je 10 LP) absolviert werden. Diese Praktika können in einer Forschungsgruppe an der MHH (intern) oder extern absolviert werden. Externe, sowie Praktika, die in Arbeitsgruppen absolviert werden wollen, welche zuvor noch keine Biomedizin-Studierenden betreut haben, müssen beim Prüfungsausschuss beantragt und von diesem genehmigt werden.

Die Praktika werden nicht benotet, müssen jedoch als „bestanden“ bewertet werden, um für sie die 10 Leistungspunkte gutgeschrieben zu bekommen. Laut Modulkatalog basiert diese Bewertung zu 70% auf den mündlichen/praktischen Leistung im Labor und zu 30% auf dem Protokoll/Arbeitsbericht von mind. sechs Seiten Umfang.

Externe Laborpraktika
Laborpraktika, die außerhalb der MHH (Industrie, Ausland etc.) betreut werden, müssen zuvor immer vom Prüfungsausschuss genehmigt werden. Die Studierenden haben sich vor Beginn des externen Laborpraktikums eine interne Betreuerin oder einen internen Betreuer (ein Mitglied des Lehrkörpers der MHH) zu suchen, die oder der nach Abschluss das Protokoll begutachtet.
Betreuerinnen und Betreuer von externen Laborpraktika und Masterarbeiten müssen vor Beginn der Labortätigkeit eine Erklärung abgeben, dass die erhobenen Daten im Laborprotokoll (bzw. Masterarbeit) von den Mitgliedern der Studienkommission bzw. des Prüfungsausschusses eingesehen werden dürfen. Die Vorlage der Erklärung sowie eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen für die Beantragung eines externen Laborpraktikums sind für die betroffenen Studierenden auf der Lernplattform der MHH (ILIAS) zu finden.
Die Laborprotokolle (als PDF-Datei) müssen spätestens sechs Wochen nach Beendigung bei den jeweiligen Betreuerinnen oder Betreuern, sowie im Koordinationsbüro in ihrer endgültigen Form zur Bewertung eingereicht werden.


Masterarbeit

Das Bild zeigt einen geöffneten Laptop und den Arm einer Person, die am Laptop arbeitet.
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Durch die Masterarbeit soll die Fähigkeit festgestellt werden, ein umfangreiches Thema aus einer biomedizinischen Fachrichtung wissenschaftlich zu bearbeiten. Für das bestandene Modul "Masterarbeit mit Scientific Writing und Kolloquium" (BMP 10) werden 30 Leistungspunkte vergeben.
Die Masterarbeit wird im Regelfall im 4. Semester (Bearbeitungszeit = 6 Monate) angefertigt. Sie muss vorab bei der Studiengangskoordination beantragt und vom Prüfungsausschuss genehmigt werden. Im Regelfall werden die Masterarbeiten an den Instituten der MHH angefertigt; externe Masterarbeiten sind zulässig, müssen aber vorab ebenfalls beim Prüfungsausschuss beantragt werden.

Angebote für Masterarbeiten werden von der Studienkoordination per Mail an die Studierenden versendet.