
In der MHH wird nicht nur großer Wert auf eine hervorragende Qualität der Röntgenaufnahmen gelegt, diese sollen auch mit einer möglichst geringen Strahlenexposition verbunden sein. Die Ermittlung von Referenzwerten und die Optimierung von Bildqualität und Strahlendosis ist deshalb Gegenstand zahlreicher Studien.
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Die mittlere Strahlendosis pro Jahr und Einwohner beträgt in Deutschland ca. 4,2 mSv. Regional schwankt sie zwischen 2 und 6 mSv. Sie setzt sich zusammen aus der natürlichen Strahlenexposition und der zivilisatorischen Strahlenexpostion.
Die natürliche Strahlendosis der jedes Lebewesen ausgesetzt ist beträgt in Deutschland ca. 2,4 mSv/Jahr. Sie setzt sich zusammen aus:
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Zu dieser natürlichen Strahlenexposition muss noch die sogenannte zivilisatorische oder künstliche Strahlenexposition hinzugerechnet werden. Sie beträgt rund 2,1 mSv / Jahr und setzt sich hauptsächlich aus folgenden Komponenten zusammen:
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Kerntechnische Anlagen | 0,01 mSv/Jahr |
Kernwaffenversuche | 0,02 mSv/Jahr |
Industrieerzeugnisse | 0,01 mSv/Jahr |
Technische Strahlungsquellen | 0,01 mSv/Jahr |
Fallout von Tschernobyl heute | 0,01 mSv/Jahr |

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Grundlage sämtlicher Risikoanalysen und Grenzwertempfehlungen sind die Publikationen der Internationalen Strahlenschutzkommission ICRP. Die aktuellen Empfehlungen von 1990 bzw. 1996 sind in die europäische Gesetzgebung eingeflossen. Mit den EURATOM-Richtlinien 29/96 (Grundnorm für beruflich strahlenexponierte Personen) und 43/97 (Patientenschutzrichtlinie = "Medical Exposure Directive") müssen diese Grenzwerte in der nationalen Gesetzgebung (Röntgenverordnung [RöV] und Strahlenschutzverordnung [StrSchV]) umgesetzt werden.
Folgende Grenzwerte für die Strahlenexposition pro Jahr werden dadurch festgelegt:
Diese Grenzwerte verstehen sich für eine Strahlenexposition zusätzlich zur natürlich vorhandenen Strahlendosis. |
Mit jeder Strahlenexposition ist ein gewisses Risiko verbunden im Laufe der gesamten Lebenszeit an einem durch diese Strahlendosis verursachten Krebsleiden zu sterben. Diese Risiko ist für unterschiedliche Altersgruppen unterschiedlich hoch:
Altersgruppe | Frauen | Männer |
0-20 | 13 | 10 |
20-40 | 6 | 5 |
40-60 | 2,6 | 2,2 |
60-80 | 1,3 | 1 |
80- | 0,3 | 0,2 |
Risikokoeffizienten für letale Krebserkrankungen während der gesamten Lebenszeit in % pro Sv laut ICRP
(Quelle: ICRP Publication 60, Volume 21 No. 1 - 3 (1991)
Das durchschnittliche Risiko für die Gesamtbevölkerung liegt bei 5%/Sv.
Beispiel:
Beim Lungenröntgen (Thorax in 2 Ebenen [p.a. und lateral]) beträgt die mittlere effektive Dosis für die gesamte Untersuchung ca. 0,2 mSv. Für eine 30-jährige Frau ergibt sich damit rein rechnerisch ein zusätzliches Risiko von 2,6%/Sv * 0,2 mSv = 0,00052%. Das natürliche Risiko an Krebs zu sterben liegt bei 25% (¼ aller Todesfälle in Deutschland haben als Todesursache Krebs). Somit wird für das obige Beispiel das Risiko also von 25% auf 25,00052% erhöht.
Art | Vergleich zur natürl.Strahlenexposition | Bemerkungen |
natürl. Strahlenexposition (unvermeidbar) | 2,5 mSv / Jahr (oder 7 µSv / Tag) | Bodenstrahlung, Höhenstrahlung, natürl. radioaktive Stoffe in Luft und Nahrung |
Body-Scanner / Nacktscanner | ca. 20 min | etwa 70 Durchgänge entsprechen der täglichen natürlichen Strahlenexposition |
Rauchen (1 Zigarette) | ca. 4 Stunden | bei 20 Zigaretten / Tag ca. 3-fache natürliche Strahlenexposition / Jahr abhängig von Tabakherkunft |
Zahnröntgen | ca. 1 Tag | sehr geringe Strahlenexposition |
Transatlantik-Flüge | bis zu 2 Tagen | abhängig vom Sonnenzyklus und Flughöhe |
Radioaktivität in Pilzen | ca. 2 Tage | gemessen im Jahr 2006 |
Thorax (Lunge) | ca. 2 bis 5 Tage | geringe Strahlenexposition |
Schädel-CT | ca. 0,5 bis 1 Jahr | höhere Strahlenexposition und Informationsgehalt, bessere Diagnosemöglichkeit |
Abdomen/Becken-CT | ca. 5 Jahre | höhere Strahlenexposition und Informationsgehalt, bessere Diagnosemöglichkeit |
Röntgenuntersuchungen sind immer mit einer Strahlenxposition verbunden. Deshalb dürfen sie nur dann angefertigt werden, wenn ein fachkundiger Arzt die rechtfertigende Indikation gestellt hat. Der gesundheitliche Nutzen muss das Strahlenrisiko überwiegen. (siehe Röntgenverordnung 2003)


Bei der Röntgenuntersuchung selbst werden bei den Patienten Bereiche, die für die eigentliche Fragestellung nicht relevant sind, deshalb – falls möglich – mit Bleischürzen, Hodenkapseln oder Ovarienschutz abgedeckt.

Lassen Sie sich zudem jede Röntgenuntersuchung im „Röntgenpass“ bescheinigen, der Ihnen, falls notwendig, auch neu ausgehändigt werden kann. So hat man nicht nur selbst eine Übersicht über die Anzahl der Untersuchungen, es können damit auch Wiederholungsaufnahmen vermieden und/oder auf alternative Methoden ausgewichen werden.


Auch das Personal, das sich in manchen Fällen (z.B. bei der Durchleuchtung) mit im Röntgenraum aufhalten muss, wird durch die Röntgenschürzen vor der Strahlung geschützt. Die Einhaltung gesetzlicher Grenzwerte wird dabei fortlaufend durch spezielle Filmdosimeter überwacht.
Dr. rer.nat.Georg Stamm (Dipl. Physiker)
Leiter des AB Experimentelle Radiologie und Strahlenschutz
Stellvertretender Strahlenschutzbevollmächtigter Bereich Röntgen
Tel.: 0511 - 532 - 2690
Fax: 0511 - 532 - 3797
e-mail: stamm.georg
mh-hannover.de