SitemapImpressumdeutschenglish
MHH Logo

Physik und Datenverarbeitung

In der MHH wird nicht nur großer Wert auf eine hervorragende Qualität der Röntgenaufnahmen gelegt, diese sollen auch mit einer möglichst geringen Strahlenexposition verbunden sein. Die Ermittlung von Referenzwerten und die Optimierung von Bildqualität und Strahlendosis ist deshalb Gegenstand zahlreicher Studien.

Natürliche Strahlenexposition oder „Hintergrundstrahlung“

 

 

 

Die mittlere Strahlendosis pro Jahr und Einwohner beträgt in Deutschland ca. 4,2 mSv. Regional schwankt sie zwischen 2 und 6 mSv. Sie setzt sich zusammen aus der natürlichen Strahlenexposition und der zivilisatorischen Strahlenexpostion.

 

Die natürliche Strahlendosis der jedes Lebewesen ausgesetzt ist beträgt in Deutschland ca. 2,4 mSv/Jahr. Sie setzt sich zusammen aus:

  • der kosmischen Strahlung   0,3 mSv / Jahr
    Sie ist abhängig von der Höhe des Ortes: Zugspitze z.B. 1,2 mSv / Jahr
     
  • der Bodenstrahlung (terrestrische Strahlung) 0,5 mSv /Jahr
    Sie ist abhängig von der Bodenbeschaffenheit, hier einige Beispiele:

 

 

Niedersachsen

0,38 mSv/Jahr

Odenwald (Katzenbuckel)

5,5 mSv/Jahr

Schwarzwald (Menzenschwand)

18 mSv/Jahr

Brasilianische Atlantikküste

87 mSv/Jahr (!)

Kerala, Indien

26 mSv/Jahr (!)

 

  • Aufnahme von natürliche radioaktiven Stoffen: 1,6 mSv / Jahr
    Hier hauptsächlich durch Inhalation von Radon:    1,3 mSv / Jahr
     

Zu dieser natürlichen Strahlenexposition muss noch die sogenannte zivilisatorische oder künstliche Strahlenexposition hinzugerechnet werden. Sie beträgt rund 2,1 mSv / Jahr und setzt sich hauptsächlich aus folgenden Komponenten zusammen:

  1. Medizin: 2,0 mSv / Jahr
    Davon 90% durch Diagnostik, 6% durch Strahlentherapie und 4% durch Nuklearmedizin
  2. Sonstiges: 0,1 mSv / Jahr
    Darunter fallen auf:

 

 

Kerntechnische Anlagen

0,01 mSv/Jahr

Kernwaffenversuche

0,02 mSv/Jahr

Industrieerzeugnisse

0,01 mSv/Jahr

Technische Strahlungsquellen

0,01 mSv/Jahr

Fallout von Tschernobyl heute
[Im Jahr 1986: 0,5 mSv!]

0,01 mSv/Jahr

Einige wichtige Grenzwerte

   

Grundlage sämtlicher Risikoanalysen und Grenzwertempfehlungen sind die Publikationen der Internationalen Strahlenschutzkommission ICRP. Die aktuellen Empfehlungen von 1990 bzw. 1996 sind in die europäische Gesetzgebung eingeflossen. Mit den EURATOM-Richtlinien 29/96 (Grundnorm für beruflich strahlenexponierte Personen) und 43/97 (Patientenschutzrichtlinie = "Medical Exposure Directive") müssen diese Grenzwerte in der nationalen Gesetzgebung (Röntgenverordnung [RöV] und Strahlenschutzverordnung [StrSchV]) umgesetzt werden.

 

Folgende Grenzwerte für die Strahlenexposition pro Jahr werden dadurch festgelegt:

 

 

beruflich strahlenexponiert

Allgemeinbevölkerung

Ganzkörper-Effektivdosis

100 mSv / 5 Jahre (= 20 mSv /Jahr)

1 mSv / Jahr

Augenlinse

150 mSv / Jahr

15 mSv / Jahr

Haut

500 mSv / Jahr

50 mSv / Jahr

periphere Extremitäten

500 mSv / Jahr

-/-

Embryo (Ungeborenes)

1 mSv während der gesamten
Schwangerschaft

-/-

Diese Grenzwerte verstehen sich für eine Strahlenexposition zusätzlich zur natürlich vorhandenen Strahlendosis.

Mit jeder Strahlenexposition ist ein gewisses Risiko verbunden im Laufe der gesamten Lebenszeit an einem durch diese Strahlendosis verursachten Krebsleiden zu sterben. Diese Risiko ist für unterschiedliche Altersgruppen unterschiedlich hoch:

 Altersgruppe  

 Frauen  

 Männer  

 0-20

 13

 10

20-40

6

5

40-60

2,6

2,2

60-80

1,3

1

80-

0,3

0,2

Risikokoeffizienten für letale Krebserkrankungen während der gesamten Lebenszeit in % pro Sv laut ICRP

(Quelle: ICRP Publication 60, Volume 21 No. 1 - 3 (1991)
  
Das durchschnittliche Risiko für die Gesamtbevölkerung liegt bei 5%/Sv. 
 

Beispiel:

Beim Lungenröntgen (Thorax in 2 Ebenen [p.a. und lateral]) beträgt die mittlere effektive Dosis für die gesamte Untersuchung ca. 0,2 mSv. Für eine 30-jährige Frau ergibt sich damit rein rechnerisch ein zusätzliches Risiko von 2,6%/Sv * 0,2 mSv = 0,00052%. Das natürliche Risiko an Krebs zu sterben liegt bei 25% (¼ aller Todesfälle in Deutschland haben als Todesursache Krebs). Somit wird für das obige Beispiel das Risiko also von 25% auf 25,00052% erhöht.

Vergleich von unterschiedlichen Strahlenexpositionen

Art

Vergleich zur natürl.Strahlenexposition

Bemerkungen

natürl. Strahlenexposition (unvermeidbar)

2,5 mSv / Jahr

(oder 7 µSv / Tag)

Bodenstrahlung, Höhenstrahlung, natürl. radioaktive Stoffe in Luft und Nahrung

Body-Scanner / Nacktscanner

ca. 20 min

etwa 70 Durchgänge entsprechen der täglichen natürlichen Strahlenexposition

Rauchen (1 Zigarette)

ca. 4 Stunden

bei 20 Zigaretten / Tag ca. 3-fache natürliche Strahlenexposition / Jahr abhängig von Tabakherkunft

Zahnröntgen

ca. 1 Tag

sehr geringe Strahlenexposition

Transatlantik-Flüge

bis zu 2 Tagen

abhängig vom Sonnenzyklus und Flughöhe

Radioaktivität in Pilzen

ca. 2 Tage

gemessen im Jahr 2006

Thorax (Lunge)

ca. 2 bis 5 Tage

geringe Strahlenexposition

Schädel-CT

ca. 0,5 bis 1 Jahr

höhere Strahlenexposition und Informationsgehalt, bessere Diagnosemöglichkeit

Abdomen/Becken-CT

ca. 5 Jahre

höhere Strahlenexposition und Informationsgehalt, bessere Diagnosemöglichkeit

 

 

Röntgenuntersuchungen sind immer mit einer Strahlenxposition verbunden. Deshalb dürfen sie nur dann angefertigt werden, wenn ein fachkundiger Arzt die rechtfertigende Indikation gestellt hat. Der gesundheitliche Nutzen muss das Strahlenrisiko überwiegen. (siehe Röntgenverordnung 2003)

Ovarienschutz
Hodenkapsel
Bleischürze

Bei der Röntgenuntersuchung selbst werden bei den Patienten Bereiche, die für die eigentliche Fragestellung nicht relevant sind, deshalb – falls möglich – mit Bleischürzen, Hodenkapseln oder Ovarienschutz abgedeckt.

 

 

 

Röntgenpass

Lassen Sie sich zudem jede Röntgenuntersuchung im „Röntgenpass“ bescheinigen, der Ihnen, falls notwendig, auch neu ausgehändigt werden kann. So hat man nicht nur selbst eine Übersicht über die Anzahl der  Untersuchungen, es können damit auch Wiederholungsaufnahmen vermieden und/oder auf alternative Methoden ausgewichen werden.

Bleischürze
Filmdosimeter

Auch das Personal, das sich in manchen Fällen (z.B. bei der Durchleuchtung) mit im Röntgenraum aufhalten muss, wird durch die Röntgenschürzen vor der Strahlung geschützt. Die Einhaltung gesetzlicher Grenzwerte wird dabei fortlaufend durch spezielle Filmdosimeter überwacht.

Ansprechpartner

 

Dr. rer.nat.Georg Stamm (Dipl. Physiker)

Leiter des AB Experimentelle Radiologie und Strahlenschutz

Stellvertretender Strahlenschutzbevollmächtigter Bereich Röntgen

Tel.: 0511 - 532 - 2690

Fax: 0511 - 532 - 3797

e-mail: stamm.georgmh-hannover.de