
Die MHH haftet grundsätzlich nicht für eingebrachtes Privateigentum der Patienten. Sollten Sie jedoch der Auffassung sein, dass der MHH ein nachweisliches Verschulden an dem Verlust/ der Beschädigung Ihres Privateigentums trifft, müssten Sie sich schriftlich an die Rechtsabteilung der MHH wenden, um einen Schadensersatzantrag zu stellen. Das Ausfüllen der Verlustanzeige und auch eine polizeiliche Anzeige ersetzen nicht einen Schadensersatzantrag.
Weitere Informationen zu Maßnahmen bei Diebstählen in der Medizinischen Hochschule Hannover erhalten Sie hier (nur Intern).

Die Medizinische Hochschule Hannover hat sich zur größten Transplantationsklinik in Deutschland entw...