
Gesundheitsförderung ist kein rein medizinisches Programm. Sie geht von der Idee aus, dass alle Lebensbereiche potentielle Quellen von Wohlbefinden und von steigendem Wohlbefinden sind. Spätestens seit der Verabschiedung der Ottawa-Charta durch die WHO im Jahre 1986 ist Gesundheitsförderung als Public-Health-Strategie anerkannt. Mittlerweile ist sie durch die Aufnahme in das SGB V gleichwertig mit kurativen und rehabilitativen Leistungen zur Pflichtaufgabe der Kassen geworden. Mit der Krebsfrüherkennung und den Kindervorsorgeuntersuchungen hat die Gesetzliche Krankenversicherung seit über 20 Jahren bereits wichtige Leistungen der sekundären Prävention für ihre Versicherten bereitgestellt. Durch die Einführung der Gesundheitsuntersuchung (Check up) ist nun auch die primäre, also krankheitsverhütende Prävention als wichtiger Bestandteil eines modernen gesundheitlichen Versorgungssystems hervorgehoben worden. Die Kassen und die niedergelassenen Ärzte sind jedoch nicht die einzigen Träger präventiver Programme. Gemeinden und Betriebe (bzw. Schulen) können ebenso Angebote entwickeln und durchführen (helfen). Sowohl in der Gesundheitsförderung wie in der Prävention sind noch wichtige Fragen nach den optimalen Trägern, den Leistungserbringern und den Zielgruppen und spezifischen Zielen differenziert zu lösen. Daher verfolgt die Ausbildung in diesem Studienschwerpunkt primär zwei Ziele: Sie will einen wissenschaftlichen Standard zur Anleitung und Unterstützung von Projekten der Gesundheitsförderung in allen geeigneten Lebens- und Politikbereichen entwickeln und weitergeben, und sie will innerhalb der medizinischen Versorgung Fachkräfte für die Planung, Durchführung und Bewertung von bevölkerungs- oder risikogruppenorientierten Präventionsprogrammen qualifizieren.
Pflichtkurse: