
Voraussetzung für den Zugang zum Studium ist ein mindestens 8-semestriges abgeschlossenes Studium an einer Hochschule oder ein mindestens 6-semestriges abgeschlossenes Studium an einer Hochschule, das mit der Note 2,5 und besser absolviert wurde sowie der Nachweis der Eignung für den gewählten Studiengang gemäß §5 Abs. 2 bis 5. Für Bildungsausländerinnen und -ausländer gelten auf Antrag die Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 6 Abs. 1 bis 5. Bei internationalen Abschlüssen entscheidet im Zweifelsfall die Zentralstelle für das ausländische Bildungswesen über die Gleichwertigkeit. Für Kandidaten, die sich über das Zusatzauswahlverfahren für Bildungsausländerinnen und Bildungsausländer um einen Studienplatz bewerben, sind über die o. g. Voraussetzungen hinaus Deutschkenntnisse auf dem Niveau der Zentralen Oberstufenprüfung (ZOP) erforderlich.
Es stehen 25 reguläre Studienplätze sowie fünf Plätze für Bildungsausländerinnen und Bildungsausländer zur Verfügung.
Alle Bewerberinnen und Bewerber, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, werden zu einem Termin ca. Ende Juli zur schriftlichen Aufnahmeprüfung (zwei Stunden) geladen. Die Prüfung dient der Ermittlung quantitativer und qualitativer Methodenkenntnisse, problemstrukturierender und analytischer Fertigkeiten sowie vorhandener Grundkenntnisse über Struktur und Aufgaben des deutschen Gesundheitswesens. Nach einer Rangliste, die sich aus der Bewertung der Prüfungsarbeiten ergibt, werden die zehn Bewerber mit den höchsten Punktzahlen direkt zugelassen. Vor Vergabe der weiteren fünfzehn Studienplätze werden zusätzliche Auswahlgespräche geführt.
Alle Bewerberinnen und Bewerber, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, werden zu einem Auswahlgespräch eingeladen. Dieses Auswahlgespräch kann in Ausnahmefällen telefonisch erfolgen.
Die Bewerbungsfrist beginnt jeweils am 1. Februar und endet am 15. Juli.
Bewerbungsunterlagen stehen vom 1. Februar an zur Verfügung.