
Tierschutzbeauftragter:
Prof. Dr. H.J. Hedrich
Stellvertretende Tierschutzbeauftragte:
Prof. Dr. Klaus Otto, Dr.rer.nat. Martina Dorsch, Dr. rer.nat. Dirk Wedekind Dr. med. vet. Silke Glage, Prof. A. Bleich
Sachbearbeitung: Andrea Krüger
Formulare
Hinweise zur Auswahl von Versuchstieren: www.isogenic.info/index.html
Aus dem Kreis der wissenschaftlichen Mitarbeiter werden Tierschutzbeauftragte im Sinne des Tierschutzgesetzes § 8b gestellt.
Das Aufgabenspektrum der Tierschutzbeauftragten, die bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben weisungsfrei sind, ist vielfältig und zeitaufwendig:
Erläuterung zu den Anträgen:
§ 9(1) Tierversuche dürfen nur von Personen durchgeführt werden, die die dafür erforderlichen Fachkenntnisse haben. - An Wirbeltieren dürfen Tierversuche nur von Personen mit abgeschlossenem naturwissenschaftlichem Hochschulstudium durchgeführt werden. (Medizin, Veterinärmedizin, Biologie Fachrichtung Zoologie)
Nichtoperative Eingriffe und Behandlungen, das ist praktisch jedes Hantieren am Versuchstier, das mit geringem Schmerz oder Leid einhergehen kann, fällt unter diese Beschränkungen.
Operative Eingriffe: dürfen nur von Personen mit abgeschlossenem Hochschulstudium der Veterinärmedizin, Medizin oder Biologie - Fachrichtung Zoologie - durchgeführt werden.
Die zuständige Behörde kann im Einzelfall - für beide Kategorien - Ausnahmen zulassen, soweit dies mit dem Schutz des Versuchstieres vereinbar ist. (Ausnahmegenehmigung).
Formulare
Hinweise zur Auswahl von Versuchstieren: www.isogenic.info/index.html

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