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Häufig gestellte Fragen zum Vaterschaftstest

 

 

Wie läuft die Untersuchung ab?

Nach Auftragseingang werden die Beteiligten zur Probenentnahme eingeladen, oder es wird das erforderliche Abnahme- und Versandmaterial verschickt, falls ein Arzt der eigenen Wahl aufgesucht werden soll. Der Arzt nimmt eine Identitätssicherung der erschienenen Personen vor. Es ist daher erforderlich, dass Sie Personalausweis, Reisepass oder Geburtsurkunde zur Probenentnahme mitbringen. Die Niederschriften über den Identitätsnachweis werden bei uns aufbewahrt. 

 

 

Wie erteile ich einen Auftrag?

Die Informationen finden Sie in der Rubrik Vertrag und Kosten

 

 

Wie sieht das Gutachten aus?

Das Gutachten enthält die Namen und Geburtsdaten aller beteiligten Personen. Die untersuchten Erbmerkmale werden einzeln aufgeführt und nach den international gültigen Regeln bezeichnet. Wenn die Vaterschaft des untersuchten Mannes nicht ausgeschlossen wird, erfolgt eine Berechnung der Wahrscheinlichkeit, dass er tatsächlich der Vater des Kindes ist. In einem Anhang zum Gutachten wird das gesamte Verfahren ausführlich erläutert, sowohl hinsichtlich der technischen Durchführung als auch der Berechnung.

 

 

Muss ein Kind ein bestimmtes Alter haben?

Die erforderlichen Untersuchungen sind technisch jederzeit möglich. Bei minderjährigen Kindern ist die Zustimmung der sorgeberechtigten Person(en) erforderlich.

 

 

Muss die Mutter immer mit untersucht werden?

Dies ist nicht unbedingt erforderlich. Allerdings erhöht die Kenntnis der mütterlichen Erbmerkmale die Aussagesicherheit bezüglich der Vaterschaft.
siehe auch unten "Wie groß ist die Aussagesicherheit?"

 

 

Welches Untersuchungsmaterial ist geeignet?

Blutprobe (EDTA-Blut, 5 ml) oder Mundschleimhautabstrich. Notwendiges Abnahme- und Versandmaterial wird zugeschickt.

 

 

Wie groß ist die Aussagesicherheit?

Die Aussagesicherheit hängt davon ab, ob die Mutter in die Untersuchung eingeschlossen wird und wie viele Erbmerkmale getestet werden. Wenn Mutter, Kind und Vater untersucht werden wird im Standardfall (Untersuchung von 15 Erbmerkmalen) eine Aussagesicherheit von über 99,99% erreicht. Wenn nur Kind und Vater untersucht werden, lässt sich in die Vaterschaft in der Regel mit einer Wahrscheinlichkeit von mindestens 99,9% sichern.

 

 

Wieviel kostet ein Gutachten?

Die Informationen finden Sie in der Rubrik Vertrag und Kosten

 

 

Werden die amtlichen Richtlinien eingehalten? / Ist ein Gutachten gerichtstauglich?

Sowohl gerichtlich angeforderte als auch privat veranlasste Gutachten werden so erstellt, dass sie den amtlichen Richtlinien entsprechen. Privat veranlasste Gutachten sind demzufolge gerichtstauglich und werden erfahrungsgemäß anerkannt. Es obliegt aber dem Gericht, welche Beweismittel es im Einzelfall zulässt.

 

 

Ist der Datenschutz gewährleistet?

Es wird absolute Vertraulichkeit gegenüber Dritten zugesichert. Überschüssiges Untersuchungsmaterial wird nach Abschluss der Untersuchungen entsprechend den Vorgaben des Gendiagnostikgesetzes vernichtet. Ansonsten wird es für etwaige spätere Nachfragen oder Nachuntersuchungen auf Dauer aufbewahrt.