Gebühren

Kostenregelung (ab 01.09.2019)

Die Ethikkommission erhebt zur Begleichung der Kosten des Verfahrens grundsätzlich eine Aufwandserstattung. Nichtwirtschaftliche Projekte werden gebührenfrei bearbeitet. Im Einzelfall ist eine Gebührenreduktion auf Antrag möglich.

Berufsrechtliche Beratung von Studien nach AMG und MPG

LKP in der MHH (federführende Ethikkommission) Gebühren
Erstberatung monozentrisch und bis zu 5 Prüfzentren 2.500 €
Erstberatung bei 6 - 10 Prüfzentren 3.000 €
Erstberatung für jeweils bis zu 5 weitere Prüfzentren + 500 €
Nachmeldungen für jeweils bis zu 5 weitere Prüfzentren 500 €
Kenntnisnahme nicht-substantieller Änderungen 100 €
Beratung substantieller Änderungen 500 €
sonstiges (Jahressicherheitsberichte, Studienabbruch, Studienende) 100 €

 

Studienzentrum in der MHH (zweitvotierende Ethikkommission) Gebühren
Erstberatung Antrag und lokales Prüfzentrum 1.000 €
Nachreichungen zum lokalen Prüfzentrum 200 €
Nachmeldung eines zusätzlichen Prüfzentrums 300 €
Bewertung substantieller Änderungen 250 €
sonstiges (Studienabbruch, Studienende) 100 €

 

 

 

Berufsrechtliche Beratung

(hierzu zählen auch Studien nach § 4(23) AMG, § 63f AMG, § 23b MPG und Studien nach MPG mit Ausnahmeregelung von der Genehmigungspflicht durch das BfArM)

Leistung Gebühren
EK MHH „erstvotierend“ 1.200 €
EK MHH „zweitvotierend“ 600 €
Nachreichungen 100 €