Aufgaben der Ethikkommission

Aufgabe der Ethikkommission ist es, die ethische Unbedenklichkeit von Forschungsvorhaben am Menschen zu prüfen. Dabei muss der Schutz verschiedener Bereiche sichergestellt werden. Insbesondere muß der Schutz des Patienten gewährleistet werden, ebenso wie der Schutz des prüfenden Arztes. Aber auch der Verkehrssicherungspflicht ist nachzukommen.

Schutz des Patienten
Zu allererst sind die Interessen und Rechte des Patienten/ Probanden zu wahren. Eine Einwilligung zur Teilnahme an einer Studie kann nur nach ausführlicher Aufklärung erfolgen ("informed consent"). Es muss also über den genauen Studienablauf aufgeklärt werden, ggf. auch über die Randomisierung, ebenso über alternative Behandlungsformen. Teil der Patienteninformation ist auch die Information über eine etwaige Probandenversicherung.

Schutz des Arztes
Bei den vielfältigen gesetzlichen Vorschriften und Regelungen, die zu beachten sind, schützt eine Beratung durch die Ethikkomission auch den Prüfarzt davor, unbeabsichtigt gegen Regelungen zu verstoßen.

Verkehrssicherungspflicht
Diese verpflichtet die Institution (MHH), Gefahren zu vermeiden, die sich aus der Tätigkeit der Institution ergeben könnten, also auch aus der Durchführung klinischer Studien bzw. der Forschung.
Die Ethikkomission besteht aus zehn Mitgliedern. Diese werden vom Senat der Medizinischen Hochschule Hannover für 2 Jahre gewählt. Die Kommission tagt in der Regel alle 4 Wochen, Abgabeschluss ist 14 Tage vor der jeweiligen Sitzung. Die Ethikkomission ist gemäß § 17 MPG beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in Berlin unter dem Aktenzeichen Z 14.06-A 1871-30724/98 registriert.