
Die Neurochirurgische Rekonstruktionschirurgie befasst sich mit der Wiederherstellung angeborener oder erworbener Knochendefekte des Hirnschädels und den angrenzenden Bereichen des Gesichtsschädels.
Solche knöchernen Defekte entstehen in der Regel nach Operationen, wobei der entnommene Schädelknochen aus verschiedenen Gründen nicht zur plastischen Deckung zur Verfügung steht. Dieses kann auftreten, wenn der Knochen in Folge eines Unfalls zu stark zersplittert ist oder nach Operationen von Knochentumoren oder entzündlichen Erkrankungen des Schädeldachknochens nicht wieder reimplantiert werden darf.
Das Ziel der Rekonstruktion ist der Schutz des Gehirns vor äußeren mechanischen Einwirkungen, der Wiederaufbau normaler Schädelkonturen zur Behebung kosmetisch störender Defekte ebenso wie die Normalisierung eines ungestörten Druckverlaufs im Schädelinneren. In all den Fällen, in denen die beteiligten Knochenteile zur Behebung des Defektes nicht wieder eingesetzt werden können, ist eine Implantatversorgung angezeigt. Diese erfolgt in der Regel ab dem 3. Monat nach Abheilung der ursprünglichen Erkrankung. Eine spätere Deckung ist jedoch ebenfalls möglich. Jedes Implantat wird computergestützt nach dreidimensionaler Planung maßgeschneidert für den Patienten vor der eigentlichen plastischen Deckung (OP) angefertigt.
Für die Implantatanfertigung wird der Patient ambulant computertomographisch untersucht. Hierbei wird der Schädelknochen im Bereich des Defektes durch eine hochaufgelöste Bildfolge räumlich abgebildet (3D-CT = dreidimensionales Computertomogramm). Anschließend wird dem Patienten ein Termin für die Implantatoperation mitgeteilt.
Mit den CT-Daten wird auf einem Grafik-Computer im CAD-Verfahren (Computer Aided Design) ein virtuelles (scheinbares) Modell des Patientenschädels entworfen, das die Herstellung des an den anatomischen Verhältnissen des zu versorgenden Patienten angepassten Schädeldach-Ersatzimplantates erlaubt.
Es können sowohl einseitige als auch mehrseitige Defekte jeder Größe versorgt werden. Zur Deckung verwenden wir den seit über 25 Jahren bestens bewährten Knochenzement Refobacin-Palacos ®. Er ist höchst körperverträglich (biokompatibel) und zeigt eine ähnliche Härte wie der Knochen selbst.
Die Herstellung unserer Implantate erfolgt MHH-intern in einem eigenen, mehrfach kontrollierten Herstellungprozess und garantiert damit eine gleichbleibende Qualität des Produktes. Unsere Implantate sind Medizinprodukte im Sinne des Medizinproduktegesetzes (MPG) und haben den Rang einer Sonderanfertigung. Hierzu liegt eine Bestätigung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit und des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Hannover von 2006 vor.
weitere Informationen
Privatsprechstunde (nach Vereinbarung)
Prof. Dr. med. Joachim K. Krauss
Tel.: 0511 532 6652/6651
Anmeldung Poliklinik
Frau Pienkny
Tel.: 0511 532 3102

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